VeröffentlichtZuschuss
Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Ärztinnen und Ärzte können Zuschüsse zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in Nordrhein-Westfalen beantragen.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Ärztin oder Arzt bei Vorhaben zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gemeinden, in denen diese durch das altersbedingte Ausscheiden von Hausärztinnen und Hausärzten gefährdet ist oder auf mittlere Sicht gefährdet erscheint. Gefördert wird die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten, die eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt aufnehmen, die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie medizinische Versorgungszentren, die Errichtung einer Lehrpraxis, die Beschäftigung von Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten während der Praxisphase, die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Qualifizierungsjahrs, die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin, der Erwerb von Zusatzqualifikationen von nichtärztlichem Praxispersonal. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte, die eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt aufnehmen und bei Antragstellung nicht älter als 60 Jahre sind.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 60.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag maximal 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme stellen.
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Ärztinnen und Ärzte, medizinische Versorgungszentren
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: 500 € – 60.000 €