VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Tourismusentwicklung
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
Geprüft vor 37 Tagen
Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Tourismusakteure in Sachsen-Anhalt, um wettbewerbsfähige Organisations- und Angebotsstrukturen zu schaffen. Gefördert werden unter anderem touristische Marketingmaßnahmen und Vorhaben zur Digitalisierung.
Programmdetails
Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Tourismusakteure in Sachsen-Anhalt mit dem Ziel, wettbewerbsfähige Organisations- und Angebotsstrukturen zu schaffen und das Land national wie international erfolgreich aufzustellen. Auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Tourismusentwicklung werden unter anderem touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes sowie Projekte zur Stärkung der touristischen Netzwerke und der fünf touristischen Regionalverbände gefördert. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes und beträgt bis zu 90 Prozent der Projektkosten. Antragsberechtigt sind unter anderem Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden, Verbände und Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen jeweils mit touristischer Ausrichtung sowie Regional- und Stadtmarketinggesellschaften.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- –
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Antragsberechtigt
Tourismusakteure in Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Keine Einschränkung
- iAntragsteller: verein, kommune, sonstige
- €Förderbetrag: –