VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Eingetragene Vereine können einen Zuschuss für den Kauf einer Drohne mit Wärmebildkamera zur Wildtierrettung erhalten.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Ihre Anschaffung von Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Wildtierrettung, insbesondere zur Rehkitzsuche. Die Förderung erfolgt als fester Zuschuss. Sie erhalten 3.000,00 EUR für eine Drohne. Kostet die Drohne weniger, erstattet Ihnen der Bund nur den tatsächlichen Preis. Bitte beachten Sie: Pro Verein wird nur eine einzige Drohne gefördert. Sie müssen ein fabrikneues Gerät kaufen. Gebrauchte Drohnen sind von der Förderung ausgeschlossen. Kaufen Sie die Drohne erst, wenn Sie den offiziellen Bescheid erhalten haben. Ein vorzeitiger Kauf führt dazu, dass Sie keine Förderung erhalten.

Voraussetzungen

Ihr Verein ist im Vereinsregister eingetragen, verfolgt gemeinnützige Zwecke, nutzt die Drohne vorrangig zur Rehkitzrettung und erfüllt technische Anforderungen.

Nicht förderfähig

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Sitz im Ausland
  • wirtschaftliche Nutzung der Drohne
  • Kauf einer gebrauchten Drohne
  • bereits erhaltene öffentliche Förderung für dieselbe Drohne.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuell gültige Vereinssatzung,Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister,Vollmachten bei Vertretung durch Dritte,Eigenerklärung zur Eignung der Drohne

Auf einen Blick

Förderbetrag
3.000 € – 3.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2026
Hinweise zur Frist
Anträge müssen bis spätestens 30.06.2026 eingereicht werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Eingetragene Vereine

Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung – Förderprogramm | FörderBase