VeröffentlichtZuschuss
Einstiegsgeld
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Das Einstiegsgeld unterstützt Menschen beim Einstieg in die Selbstständigkeit oder bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung.
Programmdetails
Das Einstiegsgeld dient der Unterstützung von Menschen beim Einstieg in die Selbstständigkeit oder bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung. Antragsberechtigt sind Hilfebedürftige, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind. Die abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit muss auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen beenden können. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss hauptberuflichen Charakter haben. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für höchstens 24 Monate. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitsuchenden. Neben dem Einstiegsgeld können auch Darlehen sowie Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern an Selbstständige gewährt werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hilfebedürftige, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind.
Die abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit muss auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen beenden können.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Hilfebedürftige, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind