VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ)

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt den Ausbau und die Errichtung von Technologie- und Gründerzentren mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei der Errichtung und dem Ausbau von Technologie- und Gründerzentren. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für Planung, Bau, Baunebenkosten, Lieferungen und Leistungen (zum Beispiel Ausgaben für die Erstausstattung), Investitionen in materielle Vermögenswerte, Anschaffung oder Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen). Außerdem können Sie eine Förderung für die Modernisierung der Wirtschaftsgüter im Rahmen der Vorgaben des GRW-Koordinierungsrahmens bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 5 Millionen, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind vorzugweise kommunale Gebietskörperschaften, daneben auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Konzept mit angestrebten Zielen, Angeboten und Maßnahmen,Wirtschaftlichkeitsberechnung,Nachweis der Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben,Gesamtfinanzierung des Vorhabens

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
60 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Niedersachsen

Antragsberechtigt

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Niedersachsen
  • iAntragsteller: kommune, verein
  • Förderbetrag: bis 5.000.000 €