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Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Privatpersonen beim Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum oder gemeinschaftlichem Wohnen.
Programmdetails
Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie erstmalig eine selbst genutzte Wohnimmobilie bauen oder kaufen möchten oder gemeinschaftliches Wohnen mit anderen Haushalten planen und Sie keinen angemessenen Wohnraum finden und auf Unterstützung angewiesen sind. Sie erhalten die Förderung für den Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung als erstmaliges Wohneigentum. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer Gesamtkosten. Die Höhe des Darlehens beträgt abhängig von den örtlichen Bodenpreisen zwischen EUR 160.000 und EUR 200.000. Bei Gebäuden, die mindestens den Effizienzhausstandard 40 erreichen, kann das Darlehen um EUR 20.000 erhöht werden. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit einem Gesamteinkommen, das bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnraumversorgung geeignet sein und es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Kostenvoranschläge,Kaufverträge
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 160.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden.
Förderregion
Hessen
Antragsberechtigt
Privatpersonen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hessen
- iAntragsteller: privatperson
- €Förderbetrag: 160.000 € – 200.000 €