Allgemeine Projektförderung
Fonds Soziokultur
Hauptförderprogramm des Fonds Soziokultur
Programmdetails
👥Zielgruppen/Bedingungen
- zeitlich befristet und inhaltlich abgegrenzt sind
- partizipativ sind und Menschen vor Ort mit einbeziehen
- ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema behandeln
- etwas Neues ausprobieren (aktuelles Thema, neues Format, neue Zielgruppe, ungewöhnliche Orte etc.)
- beispielhaft für die soziokulturelle Arbeit stehen
- Vereine
- Initiativen (Gruppe bestehend aus mindestens 3 Menschen oder 2 Menschen und ein Rechtsträger)
- GbR, GmbH, UG
- private Stiftungen
- Freie Träger haben Vorrang vor kirchlichen oder öffentlichen Einrichtungen
- Halbjahr, 1. April - 1. Mai: Projektstart frühestens Mitte Juli
- Halbjahr, 1. Oktober - 1. November : Projektstart ab Februar des Folgejahres
Gefördert werden Projekte, die
Antragsberechtigte
Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung/Förderchance.
Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 2 Jahre dauern.
Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben. In der Regel gilt:
Davon ausgenommen sind konzeptionelle Vorarbeiten wie die Suche nach Fördermöglichkeiten oder Kooperationspartner*innen.
📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
ℹWeitere Informationen
- Link zum Programm
• Antragsportal
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 3.000 €
- Förderart / Bereiche
- KulturMedien und Musik
- Hinweise zur Frist
- 1. Mai 2026 1. November 2026
Förderregion
Antragsberechtigt
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
- €Förderbetrag: bis 3.000 €