VeröffentlichtZuschuss

Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Aktualisiert vor 21 Tagen

Kommune in Hessen können Zuschüsse für Gemeinwesenprojekte in sozialen Brennpunktgebieten beantragen.

Programmdetails

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit, die zur Überwindung sozialer Problemlagen beziehungsweise zur Bearbeitung besonderer sozialer und integrationspolitischer Herausforderungen beitragen. Gefördert wird der Auf- und Ausbau eines Quartiersbüros im Stadtteil/Quartier und die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e. V. als Servicestelle zur Unterstützung des Landes, der Kommunen und aller am Programm beteiligten Akteurinnen und Akteure. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent, in besonderen Fällen bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte in Hessen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen bis zum 31.10. eines Jahres eingereicht werden.

Förderregion

Hessen

Antragsberechtigt

Kommune

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Hessen
  • iAntragsteller: kommune