VeröffentlichtZuschuss
Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Aktualisiert vor 21 Tagen
Kommune in Hessen können Zuschüsse für Gemeinwesenprojekte in sozialen Brennpunktgebieten beantragen.
Programmdetails
Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit, die zur Überwindung sozialer Problemlagen beziehungsweise zur Bearbeitung besonderer sozialer und integrationspolitischer Herausforderungen beitragen. Gefördert wird der Auf- und Ausbau eines Quartiersbüros im Stadtteil/Quartier und die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e. V. als Servicestelle zur Unterstützung des Landes, der Kommunen und aller am Programm beteiligten Akteurinnen und Akteure. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent, in besonderen Fällen bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte in Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 75 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis zum 31.10. eines Jahres eingereicht werden.
Förderregion
Hessen
Antragsberechtigt
Kommune
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hessen
- iAntragsteller: kommune