VeröffentlichtZuschuss
KMU -innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Förderung von Projekten im Bereich interaktiver Technologien für Gesundheit und Lebensqualität.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Ihr Vorhaben, das sich thematisch im Rahmen des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegt. Gefördert werden Projekte in den beiden Themenfeldern Digital unterstützte Gesundheit und Pflege, Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ. Sie können die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) für Ihr Einzelvorhaben erhalten oder im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Als KMU können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und größere Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.
Nicht förderfähig
- •Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft
- •unter anderem muss eine Betriebsstätte in Deutschland vorhanden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Förmlicher Förderantrag
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Frist zur Einreichung von Projektskizzen endet am 15. April und am 15. Oktober jeden Jahres.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen