VeröffentlichtZuschuss
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Zuschüsse für Maßnahmen zur Lärmsanierung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes, um die Lärmbelastung für Anwohner zu verringern. Förderfähig sind Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz an Bahnanlagen, Maßnahmen zum passiven Lärmschutz an baulichen Anlagen sowie in besonders begründeten Fällen Maßnahmen zur innovativen Lärm- und Erschütterungsminderung. Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Planungs- und Verwaltungskosten werden pauschal mit einem Zuschuss von 18 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Erstempfänger der Förderung, also Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes.
Erstattungsberechtigt sind außerdem Letztempfänger, also Eigentümer von baulichen Anlagen, an denen Maßnahmen zur Lärmsanierung durchgeführt werden.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Mieter
- •Pächter und Antragstellende
- •über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 18 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, privatperson, unternehmen