VeröffentlichtDarlehen
Förderung von Wohnraum für Studierende
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Aktualisiert vor 22 Tagen
Darlehen zur Schaffung und Erhaltung von Wohnraum für Studierende an Hochschulen.
Programmdetails
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Schaffung und dem Erhalt von Wohnraum für Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie ergänzend bei der bedarfsgerechten Schaffung und dem Erhalt von Wohnraum für volljährige Auszubildende. Die Förderung schließt auch die Erstmöblierung ein. Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, mit denen Sie Wohnraum für Studierende in einem neuen Gebäude schaffen (Neubau), den Ersterwerb eines solchen Neubaus sowie die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes durch Anbau oder Aufstockung, den Erwerb oder die unter wesentlichem Bauaufwand erfolgende Änderung von Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken dienten, zu Wohnraum für Studierende sowie unter wesentlichem Bauaufwand erfolgende Änderung von Gebäuden oder Maßnahmen zur umfassenden energetischen Modernisierung von Gebäuden, die jeweils bisher als Wohnraum für Studierende errichtet und genutzt wurden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Erbbauberechtigte oder Erwerberinnen und Erwerber.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bonität, ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens, Vermietung an bedürftige Studierende, Berücksichtigung internationaler Studierender.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 45.000 € – 75.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Förderregion
Bayern
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bayern
- iAntragsteller: kommune, unternehmen, privatperson
- €Förderbetrag: 45.000 € – 75.000 €