VeröffentlichtZuschuss

Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Geprüft vor 45 Tagen

Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Kooperation mit Unternehmen.

Programmdetails

Sie erhalten für Ihr Vorhaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt Sie dabei, wissenschaftliche Erkenntnisse in marktfähige Innovationen zu überführen. Als Forschungseinrichtung nehmen Sie eine Schlüsselrolle als Kooperationspartner für den Mittelstand ein. Gefördert werden anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE). Ihr Vorhaben muss auf die Entwicklung neuer Produkte, technischer Dienstleistungen oder besserer Produktionsverfahren abzielen. Ihr Projekt muss ein hohes technologisches Risiko aufweisen. Zudem muss es über den Stand der Technik hinausgehen. Für Forschungseinrichtungen übernimmt der Bund bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die maximalen Kosten pro Teilprojekt betragen 280.000 EUR. Dabei ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf 3 Millionen EUR begrenzt. Sie führen das Projekt in einer ausgewogenen Partnerschaft mit mindestens einem antragstellenden Unternehmen durch. Dabei erbringen alle Partner innovative Leistungen. Sie müssen als Forschungseinrichtung mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtkosten tragen. Zudem dürfen Sie maximal 50 % der Personenmonate aller Partner übernehmen. Ein wesentlicher Vorteil für Sie ist das Recht, Ihre Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.

Voraussetzungen

Sie sind eine Forschungseinrichtung mit einer Niederlassung in Deutschland.

Ihre wissenschaftliche Kompetenz ist durch Vorlaufforschung und industrielle Forschung anerkannt.

In der Regel verfügen Sie über mindestens 10 qualifizierte wissenschaftlich-technische Mitarbeiter für die Durchführung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE).

Die Förderung erfolgt ausschließlich für Ihre nichtwirtschaftliche Tätigkeit.

Das Projekt wird in einer ausgewogenen Partnerschaft mit einem Unternehmen durchgeführt.

Sie halten die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis ein.

Nicht förderfähig

  • Eine Förderung ist nicht möglich
  • wenn es sich um rein wirtschaftliche Tätigkeiten handelt. Sie dürfen für dasselbe Projekt keine weiteren Fördermittel des Bundes
  • der Länder oder der EU in Anspruch nehmen. Vorhabensbezogene Verträge dürfen nicht vor dem bestätigten Antragseingang rechtskräftig abgeschlossen worden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular mit Anlagen,Detaillierte Darstellung des Projektinhalts,Untersetzung der beantragten Förderung,Angaben zu den Kooperationspartnern,Markteinführungskonzept

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge können laufend gestellt werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Forschungseinrichtungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: bis 3.000.000 €