VeröffentlichtZuschuss

Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Förderung von Projekten zur Unterstützung eines nachhaltigen Strukturwandels in den Kohleregionen.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Projekte, die zu einer erfolgreichen Transformation der Kohleregionen beitragen. Ihr Vorhaben soll dazu beitragen, die Kohleregionen zu international sichtbaren Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung zu machen. Sie können eine Förderung in folgenden Kategorien erhalten: 1) Vernetzung 2) Wissens- und Technologietransfer 3) Beratung 4) Qualifikation / Aus- und Weiterbildung 5) Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen 6) Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften 7) Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis 8) Außenwirtschaft 9) Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses 10) Stärkung unternehmerischen Handelns 11) Innovative Ansätze 12) Transformationstechnologien. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie können bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben oder Kosten bekommen. Die Laufzeit beträgt bis zu 4 Jahren und kann um bis zu weitere 4 Jahre verlängert werden. Der Antrag ist elektronisch einzureichen über die Plattform easy-Online.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Die Gesamtfinanzierung Ihres Projektes muss gesichert sein.

Sie müssen mindestens einen Eigenanteil in Form einer Geldleistung in Höhe von 10% erbringen.

Nicht förderfähig

  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nr.18 AGVO
  • Unternehmen
  • die einer Rückforderung von Beihilfen der EU nicht Folge geleistet haben
  • Antragsstellende mit Sitz im Ausland ohne Niederlassung in Deutschland
  • Unternehmen
  • gegen die die EU Sanktionen verhängt hat.

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge können jederzeit gestellt werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Hochschule

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: forschung, kommune, oeffentlich, privatperson, unternehmen, verband, verein