VeröffentlichtZuschuss
Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer)
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt fördert innovative Gründungsprojekte an Hochschulen mit Zuschüssen.
Programmdetails
Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Gründungsprojekte an Hochschulen. Sie erhalten die Förderung für Personalausgaben des Gründerteams (für maximal 3 Einzelpersonen), Sachausgaben, beispielsweise Material- und Verbrauchskosten, Ausstattungsgegenstände zur Vorbereitung der Gründung, Ausgaben für Studien, Lizenzen oder Gebühren sowie Ausgaben für betriebswirtschaftliches Coaching (projektbegleitende Gründungsbetreuung). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 200.000 je Gründungsvorhaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ein.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Gründungsprojekte sollen nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten und überzeugende Marktchancen besitzen.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Entwicklungsvorhaben im Auftrag Dritter.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 200.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Hochschule, Existenzgründer/in
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: forschung, gruendung
- €Förderbetrag: bis 200.000 €