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Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Programm fördert innovative Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme in Berlin.

Programmdetails

Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Im Förderschwerpunkt 3 erhalten Sie die Förderung für intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme. Sie bekommen die Förderung für folgende investive Maßnahmen: Verknüpfung und Ergänzung von vorhandenen Energieinfrastrukturen für Strom, Wärme (Abwärme), Gas und Mobilität, Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch, Speicherung (Strom und Wärme) und Nutzung von sogenanntem Überschussstrom aus erneuerbaren Energien. Darüber hinaus können Sie die Förderung für Forschungsprojekte in folgenden Bereichen bekommen: Berlin-bezogene Studien und anwendungsorientierte Forschung, wie Beratung und Vernetzung zur Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung von Konzepten für klimafreundliche und nachhaltige Energiesysteme, Netze und Speichersysteme, Demonstrationsprojekte zu innovativen Technologien ab dem Technologiereifegrad 6 (Prototyp in Einsatzumgebung) in den Bereichen Energiespeicherung und flexible Erzeugungskapazitäten, Power-to-X sowie von intelligenten Verteilernetzen, angewandte, projektbezogene Forschung und Studien (inklusive Machbarkeitsstudien) zum Einsatz intelligenter, effizienter Energiesysteme und zur Umsetzung von innovativen Wirtschafts- und Geschäftsmodellen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen, öffentliche und private Unternehmen sowie Unternehmenskooperationen, öffentliche und private Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin.

Erforderliche Unterlagen

  • Machbarkeitsanalyse oder vergleichbare Studie

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Förderregion

Berlin

Antragsberechtigt

Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Berlin
  • iAntragsteller: kommune, unternehmen
  • Förderbetrag: ab 50.000 €