VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Zuschüsse zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an öffentlichen Angelegenheiten.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Vorhaben, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisationen von Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene verbessern. Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Kompetenzvermittlung für Mitarbeiter, Jugendarbeit, Strukturverbesserungen der Organisationen sowie Assistenzkräfte für Mitglieder, die aufgrund ihrer Behinderung Unterstützung benötigen. Zuschüsse können für maximal 3 Jahre beantragt werden, wobei bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden können.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, sofern es Organisationen von oder für Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörigen sind.

Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Finanzierungsplan

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 6.000 €
Förderquote
95 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen von oder für Menschen mit Behinderungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: kommune, oeffentlich, verband, verein
  • Förderbetrag: bis 6.000 €