VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Zuschüsse zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an öffentlichen Angelegenheiten.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Vorhaben, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisationen von Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene verbessern. Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Kompetenzvermittlung für Mitarbeiter, Jugendarbeit, Strukturverbesserungen der Organisationen sowie Assistenzkräfte für Mitglieder, die aufgrund ihrer Behinderung Unterstützung benötigen. Zuschüsse können für maximal 3 Jahre beantragt werden, wobei bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden können.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, sofern es Organisationen von oder für Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörigen sind.
Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Erforderliche Unterlagen
- Finanzierungsplan
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 6.000 €
- Förderquote
- 95 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen von oder für Menschen mit Behinderungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, verband, verein
- €Förderbetrag: bis 6.000 €