VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt Maßnahmen zur Einsparung von Energie und zur Förderung des Klimaschutzes mit Zuschüssen.
Programmdetails
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung. Sie erhalten die Förderung für Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden in Ihrem Eigentum, Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen in Ihrem Eigentum, die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen und der Nutzung von Abwärme, die nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt wurde, sowie die Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte in Niedersachsen. Die Höhe des Zuschusses aus EFRE-Mitteln beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“. Die Förderung kann durch Landesmittel auf 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet SER und 70 Prozent im Programmgebiet ÜR erhöht werden, für Kultureinrichtungen kann die Ergänzung höher ausfallen. Der Zuschuss beträgt maximal EUR 2 Millionen (gilt nicht für Kultureinrichtungen), für die Organisation von Netzwerk-Projekten maximal EUR 200.000, und muss EUR 25.000 übersteigen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, KMU der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Bürgerenergiegenossenschaften, gemeinnützige Organisationen und Kultureinrichtungen mit Investitionsort in Niedersachsen.
Erforderliche Unterlagen
- Prognose einer Energieeffizienzexpertin oder eines Energieeffizienzexperten,Nachweis der erwarteten Einsparung an Energie und CO2-Äquivalenten
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 2.000.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Es können Antragsstichtage festgelegt werden, die im Internet veröffentlicht werden.
Förderregion
Niedersachsen
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Niedersachsen
- iAntragsteller: kommune, unternehmen
- €Förderbetrag: 25.000 € – 2.000.000 €