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Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt Maßnahmen zur Einsparung von Energie und zur Förderung des Klimaschutzes mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung. Sie erhalten die Förderung für Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden in Ihrem Eigentum, Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen in Ihrem Eigentum, die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen und der Nutzung von Abwärme, die nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt wurde, sowie die Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte in Niedersachsen. Die Höhe des Zuschusses aus EFRE-Mitteln beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“. Die Förderung kann durch Landesmittel auf 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet SER und 70 Prozent im Programmgebiet ÜR erhöht werden, für Kultureinrichtungen kann die Ergänzung höher ausfallen. Der Zuschuss beträgt maximal EUR 2 Millionen (gilt nicht für Kultureinrichtungen), für die Organisation von Netzwerk-Projekten maximal EUR 200.000, und muss EUR 25.000 übersteigen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, KMU der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Bürgerenergiegenossenschaften, gemeinnützige Organisationen und Kultureinrichtungen mit Investitionsort in Niedersachsen.

Erforderliche Unterlagen

  • Prognose einer Energieeffizienzexpertin oder eines Energieeffizienzexperten,Nachweis der erwarteten Einsparung an Energie und CO2-Äquivalenten

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 2.000.000 €
Förderquote
60 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Es können Antragsstichtage festgelegt werden, die im Internet veröffentlicht werden.

Förderregion

Niedersachsen

Antragsberechtigt

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Niedersachsen
  • iAntragsteller: kommune, unternehmen
  • Förderbetrag: 25.000 € – 2.000.000 €