VeröffentlichtZuschuss
Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz mit Zuschüssen.
Programmdetails
Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben, mit denen Sie die Ziele des Hessischen Energiegesetzes (HEG) umsetzen. Sie erhalten eine Förderung für investive kommunale Maßnahmen nach § 3 HEG; die Förderung erfolgt auf Grundlage der Kommunalrichtlinie, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien nach § 5 HEG, innovative Energietechnologien nach § 6 HEG, kommunale Energiekonzepte, Energieeffizienzpläne und Konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien nach § 7 HEG, Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen nach § 8 HEG.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse sowie Energiedienstleister.
Unternehmen müssen kleine oder mittlere Unternehmen sein.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 30 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Förderregion
Hessen
Antragsberechtigt
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hessen
- iAntragsteller: unternehmen, kommune, privatperson