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Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben, mit denen Sie die Ziele des Hessischen Energiegesetzes (HEG) umsetzen. Sie erhalten eine Förderung für investive kommunale Maßnahmen nach § 3 HEG; die Förderung erfolgt auf Grundlage der Kommunalrichtlinie, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien nach § 5 HEG, innovative Energietechnologien nach § 6 HEG, kommunale Energiekonzepte, Energieeffizienzpläne und Konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien nach § 7 HEG, Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen nach § 8 HEG.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse sowie Energiedienstleister.

Unternehmen müssen kleine oder mittlere Unternehmen sein.

Auf einen Blick

Förderquote
30 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Förderregion

Hessen

Antragsberechtigt

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Hessen
  • iAntragsteller: unternehmen, kommune, privatperson