VeröffentlichtZuschuss
Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die ehrenamtliche Arbeit von Integrationslotsinnen und -lotsen in Kommunen und Landkreisen.
Programmdetails
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die ehrenamtliche Arbeit von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis. Die Förderung umfasst die Tätigkeit der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen zur Betreuung, Beratung und Begleitung von drittstaatsangehörigen Ausländerinnen und Ausländern sowie von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Unterstützungsbedarf. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei die Höhe des Zuschusses 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt. Ein Sockelbetrag von 25.000 EUR wird gewährt, die darüber hinausgehende Zuschusshöhe ist abhängig von der regionalen Verteilung der ausländischen Bevölkerung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Erforderliche Unterlagen
- Betreuungskonzept
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 25.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Kommunen und Landkreise in Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: kommune
- €Förderbetrag: ab 25.000 €