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Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Aktualisiert vor 12 Tagen

Investitionskredit für klimafreundliche und nachhaltige Mobilitätslösungen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Standard (bis 50 Millionen Euro) und Individualvariante (ab 25 Millionen Euro) nach EU-Taxonomie.

Programmdetails

Das KfW-Programm Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268/269) finanziert nachhaltige Mobilitätsinvestitionen gemäß EU-Taxonomie-Kriterien. Förderfähige Investitionen: klimafreundliche Fahrzeuge (ÖPNV, Züge, Schiffe, E-Fahrzeuge, E-Bikes), Güterverkehrsfahrzeuge, Lade-/Wasserstoffinfrastruktur, Aktive-Mobilitäts-Einrichtungen sowie IKT-Lösungen zur Emissionsreduzierung. Standardvariante (268): bis 50 Millionen Euro; Individualvariante (269): ab 25 Millionen Euro. Finanzierung bis zu 100 % der Investitionskosten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Einzelunternehmer, kommunale Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Darlehen
Hinweise zur Frist
Laufendes Programm; keine Antragsfrist

Förderregion

["Bundesweit"]

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: ["Bundesweit"]
  • iAntragsteller: Unternehmen, Kommune, Gemeinnützige Organisation
  • Förderbetrag: bis 50.000.000 €