VeröffentlichtBürgschaft
Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH
Bayerische Garantiegesellschaft mbH
Aktualisiert vor 24 Tagen
Die BGG übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen.
Programmdetails
Die BGG Bayerische Garantiegesellschaft für mittelständische Beteiligungen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus, wenn die Beteiligung ohne eine solche Garantie nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme. Die BGG übernimmt Beteiligungsgarantien vor allem für folgende Vorhaben: Kooperationen, Innovationsprojekte, Umstellung bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen. Die Garantie deckt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme ab. Die Beteiligung soll nicht mehr als 1 Million Euro betragen, in Ausnahmefällen bis 2,5 Millionen Euro.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Begünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Bayern, die wirtschaftlich und rechtlich selbstständig sind.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.500.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart / Bereiche
- Bürgschaft
Förderregion
Bayern
Antragsberechtigt
Existenzgründer/in, Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bayern
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: bis 2.500.000 €