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Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH

Bayerische Garantiegesellschaft mbH

Aktualisiert vor 24 Tagen

Die BGG übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen.

Programmdetails

Die BGG Bayerische Garantiegesellschaft für mittelständische Beteiligungen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus, wenn die Beteiligung ohne eine solche Garantie nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme. Die BGG übernimmt Beteiligungsgarantien vor allem für folgende Vorhaben: Kooperationen, Innovationsprojekte, Umstellung bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen. Die Garantie deckt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme ab. Die Beteiligung soll nicht mehr als 1 Million Euro betragen, in Ausnahmefällen bis 2,5 Millionen Euro.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften.

Begünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Bayern, die wirtschaftlich und rechtlich selbstständig sind.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.500.000 €
Förderquote
70 %
Förderart / Bereiche
Bürgschaft

Förderregion

Bayern

Antragsberechtigt

Existenzgründer/in, Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bayern
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: bis 2.500.000 €