VeröffentlichtZuschuss

Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes

Land Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes sowie zur Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes sowie zur Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten planen. Sie erhalten die Förderung für die Anlage von Blänken und Artenschutzgewässern, die Neuanlage von Streuobstwiesen, den Instandsetzungsschnitt von Kopfbäumen, Renaturierung, Entbuschungen, Freistellungen und Anpflanzungen, die Anlage von Nist-, Brut- und Laichplätzen, die Erstellung von Aussichtsplattformen, die Erstellung von Informationstafeln, den Grunderwerb auch zu Tauschzwecken von Offenlandflächen, Wald- und sonstigen Flächen zur Herausnahme aus der Nutzung oder zur naturschutzfachlich bedingten Folgenutzung, die Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Länder und des Bundes, Träger von Naturparken, die Nordrhein-Westfalen Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege sowie die in NRW anerkannten Naturschutzvereinigungen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 1.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Gemeinden, Gemeindeverbände, andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, Träger von Naturparken, Naturschutzvereinigungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: kommune, verein
  • Förderbetrag: ab 1.000 €