VeröffentlichtZuschuss
Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes
Land Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes sowie zur Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes sowie zur Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten planen. Sie erhalten die Förderung für die Anlage von Blänken und Artenschutzgewässern, die Neuanlage von Streuobstwiesen, den Instandsetzungsschnitt von Kopfbäumen, Renaturierung, Entbuschungen, Freistellungen und Anpflanzungen, die Anlage von Nist-, Brut- und Laichplätzen, die Erstellung von Aussichtsplattformen, die Erstellung von Informationstafeln, den Grunderwerb auch zu Tauschzwecken von Offenlandflächen, Wald- und sonstigen Flächen zur Herausnahme aus der Nutzung oder zur naturschutzfachlich bedingten Folgenutzung, die Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Länder und des Bundes, Träger von Naturparken, die Nordrhein-Westfalen Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege sowie die in NRW anerkannten Naturschutzvereinigungen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 1.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Gemeinden, Gemeindeverbände, andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, Träger von Naturparken, Naturschutzvereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: kommune, verein
- €Förderbetrag: ab 1.000 €