VeröffentlichtBürgschaft
Landesbürgschaften für den Wohnungsbau
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie durch die Übernahme von Bürgschaften bei der Finanzierung von Wohnungsbau- oder Modernisierungsvorhaben.
Programmdetails
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie durch die Übernahme von Bürgschaften bei der Finanzierung von Wohnungsbau- oder Modernisierungsvorhaben. Sie können eine Bürgschaft erhalten für Darlehen für den Neubau von Wohnraum oder den erstmaligen Erwerb von Wohnraum in den ersten 2 Jahren nach Fertigstellung, zur Modernisierung von Wohnraum, vor allem zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung, für den Kauf von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung, zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft für Darlehen über EUR 5.000.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Investorinnen oder Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 5.000 €
- Förderart / Bereiche
- Bürgschaft
Förderregion
Niedersachsen
Antragsberechtigt
Privatpersonen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Niedersachsen
- iAntragsteller: privatperson
- €Förderbetrag: ab 5.000 €