VeröffentlichtZuschuss
Spendenverdopplung
Bethe-Stiftung
Die Bethe-Stiftung unterstützt die Arbeit von Kinderhospizen und Einrichtungen im Bereich Kinderschutz durch eine Spendenverdopplungs-Aktion.
Programmdetails
In Deutschland leben ständig etwa 50.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit lebensbegrenzenden Erkrankungen. Jährlich sterben etwa 15.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an einer solchen Erkrankung. Mit der Diagnose werden für die betroffenen Familien private und berufliche Lebensplanungen umgeworfen. Sie betreuen ihr Kind über Monate oder Jahre 24 Stunden - rund um die Uhr, sehr häufig bis an die Grenze der körperlichen und seelischen Belastbarkeit. In dieser Situation bietet die Kinderhospizarbeit Entlastung für die ganze Familie. Ein Zuhause auf Zeit in familiärer Atmosphäre, in dem die Familien liebevoll begleitet werden. Die Bethe-Stiftung fördert Einrichtungen, die in ihrer täglichen Arbeit bei allen Formen von Vernachlässigung sowie körperlicher und sexueller Misshandlung von Kindern und Jugendlichen Verantwortung übernehmen und mit den betroffenen Mädchen und Jungen sowie deren Familien arbeiten. Wirkungsvolle Kinderschutzarbeit darf aber nicht bei Hilfsangeboten für Familien und Kinder stehen bleiben, sondern muss auch versuchen, gesellschaftliche Prozesse der Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt zu fördern bzw. in sie einzugreifen. Daher legt die Stiftung bei ihren Förderprojekten auch einen großen Wert auf Prävention und Aufklärung. Seit dem Jahr 2010 fördert die Bethe Stiftung Schülerreisen in ehemalige Vernichtungsstätten der Nationalsozialisten. Reisen auf den Spuren unserer Vorfahren liefern nicht immer touristische Attraktionen und freudige Eindrücke. Es können auch schwierige Reisen sein, die besondere Vorbereitung und Reflexion erfordern und uns dazu bringen über die Welt, in der wir leben, nachzudenken. Reisen zu Orten der Erinnerung sind nicht immer einfach, schön und angenehm. Aber sie sind sehr wichtig, damit Vergangenes nicht vergessen wird.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- fortlaufend
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Vereine, Einrichtungen im Bereich Kinder- und Jugendarbeit