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InnoImpact – Zuschüsse für innovative Startups im Bereich Social Entrepreneurship

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Hamburg unterstützt innovative Gründerteams und Einzelgründerinnen und -gründer im Bereich Social Entrepreneurship durch einen Zuschuss zum Lebensunterhalt und zu den mit dem Gründungsvorhaben verbundenen Kosten.

Programmdetails

Das Land Hamburg unterstützt innovative Gründerteams und Einzelgründerinnen und -gründer im Bereich Social Entrepreneurship in der Vorgründungs- oder sehr frühen Gründungsphase durch einen Zuschuss zum Lebensunterhalt und zu den mit dem Gründungsvorhaben verbundenen Kosten. Gefördert werden soziale Unternehmen aller Branchen mit Gemeinwohlorientierung, die gesellschaftliche Probleme durch soziale oder ökologische Innovationen lösen und dabei einen klaren Beitrag zu den UN-Nachhaltigkeitszielen leisten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt pauschal je Person 2.500 EUR pro Monat bei Vollzeit für maximal 18 Monate. Der Höchstbetrag pro Gründung beträgt jedoch höchstens 75.000 EUR bei Gründungsteams beziehungsweise 45.000 EUR bei Einzelgründungen. Je Gründerteam werden maximal 3 Personen gefördert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2.000.000 EUR, die laut Handelsregistereintrag weniger als 2 Jahre bestehen.

Der Unternehmenssitz muss in Hamburg sein.

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 75.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Gültig ab: 01.10.2023

Förderregion

Hamburg

Antragsberechtigt

Existenzgründer/in

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Hamburg
  • iAntragsteller: verein
  • Förderbetrag: 2.500 € – 75.000 €