Der Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt hat den Wettbewerb zum Landespräventionspreis gestartet, um Projekte auszuzeichnen, die sich für mehr Sicherheit im digitalen Raum einsetzen.
Programmdetails
Der Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt hat wieder den Wettbewerb zum Landespräventionspreis gestartet. Wir sind online stark vernetzt. Deshalb kann uns Cyberkriminalität überall treffen und großen Schaden anrichten. Immer wenn wir internetfähige Geräte wie z. B. Computer, Handys, Tablets, Fernseher benutzen, sind wir realen Gefahren wie z. B. Betrug, Identitätsdiebstahl, Hass im Netz oder digitaler Gewalt ausgesetzt. Auch viele smarte Gegenstände aus der Welt des „Internets der Dinge (IoT)“ können missbräuchlich für Straftaten genutzt werden. Mit dem Landespräventionspreis möchte der Landespräventionsrat in diesem Jahr deshalb Projekte auszeichnen, die sich für mehr Sicherheit im digitalen Raum einsetzen. Der Landespräventionspreis ist mit insgesamt 3.500,00 Euro dotiert. Die für die ersten drei Plätze nominierten Projekte erhalten folgende Preisgelder: 1. Platz: 2.000,00 Euro 2. Platz: 1.000,00 Euro 3. Platz: 500,00 Euro. Gesucht werden laufende oder kürzlich abgeschlossene Projekte (max. 2 Jahre alt), die mit ihrem Präventionsangebot und -engagement insbesondere dazu beitragen, - der Cyberkriminalität vorzubeugen, die mittels Informationstechnik begangen wird (z. B. Betrug, Hacking, Hass im Netz, digitaler Gewalt, Cybergrooming, Cybermobbing u. v. m.), - die Medienkompetenz zu fördern, - die Kriminalitätsfurcht zu reduzieren, - die Betroffenen zu unterstützen, - die Schutzmechanismen zu stärken, - die Zivilcourage zu fördern oder - ein verantwortungsvolles Handeln im Netz zu vermitteln. Wichtig ist, dass das Projekt einen nachhaltigen Beitrag zur digitalen Sicherheit leistet.
Voraussetzungen
Bewerben können sich Polizei, Justiz, Kommunen, Schulen, Vereine, Verbände, Behörden, Institutionen, Einrichtungen, Gremien, Gruppen, private Träger oder Einzelpersonen, die in Sachsen-Anhalt präventiv tätig sind.
Polizei und Justiz sowie die Mitglieder des Landespräventionsrates Sachsen-Anhalt dürfen am Wettbewerb nur teilnehmen, wenn sie nicht alleinige Projektträger sind, sondern mit mindestens einem der zuvor genannten zulässigen Bewerber zusammenarbeiten.