Landespräventionspreis
Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt
Der Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt hat den Wettbewerb zum Landespräventionspreis gestartet, um Projekte auszuzeichnen, die sich für mehr Sicherheit im digitalen Raum einsetzen.
Programmdetails
Voraussetzungen
Bewerben können sich Polizei, Justiz, Kommunen, Schulen, Vereine, Verbände, Behörden, Institutionen, Einrichtungen, Gremien, Gruppen, private Träger oder Einzelpersonen, die in Sachsen-Anhalt präventiv tätig sind.
Polizei und Justiz sowie die Mitglieder des Landespräventionsrates Sachsen-Anhalt dürfen am Wettbewerb nur teilnehmen, wenn sie nicht alleinige Projektträger sind, sondern mit mindestens einem der zuvor genannten zulässigen Bewerber zusammenarbeiten.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 2.000 €
- Förderart / Bereiche
- Preis
- Antragsfrist
- 30. April 2026
- Hinweise zur Frist
- 2. Quartal
Förderregion
Antragsberechtigt
Vereine, Polizei, Justiz, Kommunen, Schulen, Verbände, Behörden, Institutionen, Gruppen, private Träger, Einzelpersonen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: kommune, verein
- €Förderbetrag: 500 € – 2.000 €