VeröffentlichtZuschuss

Förderprogramm Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Brandenburg unterstützt Ausbildungsmaßnahmen in der Altenpflege und Altenpflegehilfe mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts in der Altenpflegeausbildung und der Altenpflegehilfeausbildung. Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben für den Unterricht der 3-jährigen Altenpflegeausbildung und der 1-jährigen Altenpflegehilfeausbildung. Die Förderung beträgt monatlich je Schülerin und Schüler 440 Euro, höchstens jedoch 15.840 Euro je Altenpflegeschülerin und Altenpflegeschüler für die gesamte reguläre Ausbildungszeit von 3 Jahren. Anträge sind bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) einzureichen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Altenpflegeschulen mit Sitz in Brandenburg.

Die theoretische und praktische Ausbildung muss im Land Brandenburg durchgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über erforderliche Ausbildungskapazitäten,Ausbildungsvertrag mit praktischer Ausbildungsstätte

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.840 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sind bis 7 Wochen vor Ausbildungsbeginn einzureichen.

Förderregion

Brandenburg

Antragsberechtigt

staatlich anerkannte Altenpflegeschulen in Brandenburg

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Brandenburg
  • iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig, stiftung
  • Förderbetrag: bis 15.840 €