VeröffentlichtZuschuss

Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Projekte zur Schaffung und Erhaltung von Alleen mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten zur Schaffung und Erhaltung von Alleen. Sie erhalten die Förderung für die Neuanlage, Ergänzungspflanzung und Wiederherstellung von Baumalleen entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und Rad- und Wanderwegen, eine anschließende 3-jährige Herstellungspflege, einen für die Umsetzung notwendigen gemeindlichen Grunderwerb. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstförderung beträgt EUR 750,00 pro Baum. Für Gemeinden und Gemeindeverbände beträgt die Bagatellgrenze EUR 12.500, für natürliche und juristische Personen EUR 2.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts.

Die Allee muss mindestens 300 Meter lang sein und standortgerechte, heimische Baumarten verwenden.

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 750 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen des Privatrechts

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: kommune, verein, gemeinnuetzig, unternehmen, privatperson, stiftung, genossenschaft
  • Förderbetrag: 2.000 € – 750 €