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Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Niedersächsisches Kultusministerium

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt Investitionen zur Modernisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten.

Programmdetails

Das Land Niedersachsen unterstützt Investitionsvorhaben überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS). Sie erhalten die Förderung für die Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung von ÜBS, die Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren und die Entwicklung von Leitprojekten und Qualifizierungskonzepten der ÜBS als Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung. Zusätzlich können Sie eine Förderung bei Personal- und Sachausgaben erhalten, wenn diese dem Auf- und/oder Ausbau eines Kompetenzzentrums oder der Durchführung eines Leitprojektes dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten im Bereich Handwerk, Landwirtschaft oder Stufenausbildung Bau sind.

Auf einen Blick

Förderquote
20 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Niedersachsen

Antragsberechtigt

juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Niedersachsen
  • iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig