VeröffentlichtZuschuss
rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Förderung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und bei Ihren Maßnahmen zur Ausgestaltung einer modernen und attraktiven Arbeitswelt in der Sozialwirtschaft. Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben. Gefördert werden Projekte, die Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialarbeit weiterentwickeln und mit flexiblen und zielgruppenspezifischen Angeboten zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten verbinden. Folgende Handlungsfelder können adressiert werden: Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation im Kontext einer sich wandelnden Arbeitswelt in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern, Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung und Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung, beispielsweise die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, die Erhöhung des Fachkräfteanteils von Menschen mit Migrationshintergrund sowie die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Beeinträchtigungen, Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung von Kompetenzen und Tätigkeitsprofilen, Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalförderung, beispielsweise mit Hilfe online-gestützter Angebote und digitaler Kommunikationsformate. Dies insbesondere mit Blick auf Geschlecht, Alter, Herkunft, berufliche Biografie und Lebensphasen von Beschäftigten, vor allem auch Quereinsteiger und bisher zu wenig berücksichtigte Zielgruppen, Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur im Hinblick auf Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit in gemeinnützigen Einrichtungen, Diensten und Unternehmen der Sozialwirtschaft. Sie erhalten den Zuschuss für die Dauer von höchstens 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Vorhabens und von Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller ab und beträgt maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Gesamtausgaben je Vorhaben sollten 1.200.000 EUR nicht überschreiten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, die einem der 6 Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland angehören oder von diesen vertreten werden.
Nicht förderfähig
- •Nicht gefördert werden Maßnahmen
- •die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören
- •reine Forschungsvorhaben und ausschließliche Qualifizierungsmaßnahmen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.200.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Bewerbung innerhalb einer festgelegten Frist über das Förderportal Z-EU-S.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Verband/Vereinigung in der Sozialwirtschaft
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen, verband, verein
- €Förderbetrag: bis 1.200.000 €