VeröffentlichtZuschuss
Gründungszuschuss
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Der Gründungszuschuss unterstützt arbeitslose Personen beim Einstieg in die Selbstständigkeit.
Programmdetails
Die Bundesagentur für Arbeit kann Sie, wenn Sie arbeitslos sind, mit dem Gründungszuschuss bei Ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Der Gründungszuschuss ist in 2 Phasen unterteilt: 6 Monate lang erhalten Sie monatlich einen Zuschuss in der Höhe Ihres letzten Arbeitslosengelds. Zusätzlich bekommen Sie 300,00 EUR monatlich als Zuschlag für die gesetzlichen Sozialversicherungen. Wenn Sie nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind, erhalten Sie anschließend neun Monate lang eine Förderung von je 300,00 EUR. Den Gründungszuschuss beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit, bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben. Der Gründungszuschuss schließt andere Förderungen zur Existenzgründung nicht aus.
Voraussetzungen
Arbeitslosigkeit und der Wunsch zur Selbstständigkeit.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Arbeitslosigkeit,Nachweis der hauptberuflichen Selbstständigkeit
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 300 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Existenzgründer/in
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: gruendung
- €Förderbetrag: ab 300 €