VeröffentlichtZuschuss

Gründungszuschuss

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Der Gründungszuschuss unterstützt arbeitslose Personen beim Einstieg in die Selbstständigkeit.

Programmdetails

Die Bundesagentur für Arbeit kann Sie, wenn Sie arbeitslos sind, mit dem Gründungszuschuss bei Ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Der Gründungszuschuss ist in 2 Phasen unterteilt: 6 Monate lang erhalten Sie monatlich einen Zuschuss in der Höhe Ihres letzten Arbeitslosengelds. Zusätzlich bekommen Sie 300,00 EUR monatlich als Zuschlag für die gesetzlichen Sozialversicherungen. Wenn Sie nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind, erhalten Sie anschließend neun Monate lang eine Förderung von je 300,00 EUR. Den Gründungszuschuss beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit, bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben. Der Gründungszuschuss schließt andere Förderungen zur Existenzgründung nicht aus.

Voraussetzungen

Arbeitslosigkeit und der Wunsch zur Selbstständigkeit.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Arbeitslosigkeit,Nachweis der hauptberuflichen Selbstständigkeit

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 300 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Existenzgründer/in

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: gruendung
  • Förderbetrag: ab 300 €