VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Aktualisiert vor 22 Tagen
Der Freistaat Sachsen fördert die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen.
Programmdetails
Die Förderung erfolgt für die Schaffung von Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte junge Menschen sowie die Einstellung von schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten arbeitslosen oder arbeitsuchenden Menschen, die besondere Schwierigkeiten haben, auch unter Inanspruchnahme von Regelleistungen inklusiv am Arbeitsmarkt teilzuhaben. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei die Höhe des Zuschusses für jeden Ausbildungsplatz beziehungsweise für jeden Arbeitsplatz bis zu 5.000 EUR beträgt. Der Mindestbetrag liegt bei 2.500 EUR. Anträge sind vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags zu stellen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind arbeitgebende natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen.
Es muss ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsverhältnis angeboten werden.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 5.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags zu stellen.
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- iAntragsteller: unternehmen, verein, kommune
- €Förderbetrag: 2.500 € – 5.000 €