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Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Aktualisiert vor 22 Tagen

Der Freistaat Sachsen fördert die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen.

Programmdetails

Die Förderung erfolgt für die Schaffung von Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte junge Menschen sowie die Einstellung von schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten arbeitslosen oder arbeitsuchenden Menschen, die besondere Schwierigkeiten haben, auch unter Inanspruchnahme von Regelleistungen inklusiv am Arbeitsmarkt teilzuhaben. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei die Höhe des Zuschusses für jeden Ausbildungsplatz beziehungsweise für jeden Arbeitsplatz bis zu 5.000 EUR beträgt. Der Mindestbetrag liegt bei 2.500 EUR. Anträge sind vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags zu stellen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind arbeitgebende natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen.

Es muss ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsverhältnis angeboten werden.

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 5.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sind vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags zu stellen.

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: unternehmen, verein, kommune
  • Förderbetrag: 2.500 € – 5.000 €