VeröffentlichtZuschuss
Förderung des Next Generation Access -Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA)
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Zuschüsse für den Ausbau von NGA-Zugangsnetzen in Sachsen-Anhalt.
Programmdetails
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen zur flächendeckenden Erschließung unterversorgter Gebiete mit NGA-Zugangsnetzen, um die Breitbandversorgung wesentlich zu verbessern, die Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken sowie die Attraktivität der Wirtschaftsstandorte und der ländlichen Gebiete zu steigern. Sie erhalten die Förderung für Ihre Ausgaben an privatrechtliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücken bei diesen Betreibern für Investitionen in den Aufbau und den Betrieb von Breitbandinfrastrukturen, die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel, die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen, die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel) zur Nutzung öffentlicher Telekommunikationsnetze durch privatrechtliche Betreiber für die Errichtung und den Betrieb einer Breitbandinfrastruktur, die Erstellung von Machbarkeitsuntersuchungen und Planungsleistungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 10.000.000 EUR bei Investitionsvorhaben und maximal 100.000 EUR für die Erstellung von Machbarkeitsstudien. Die Förderung von Planungsleistungen ist auf maximal 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beschränkt. Für Vorhaben mit Investitionskosten von unter 50.000 EUR erhalten Sie keine Förderung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich der Landkreise und kommunalen Zweckverbände in Sachsen-Anhalt.
Eine Förderung kann nur für Maßnahmen in ländlichen Gebieten gewährt werden.
Nicht förderfähig
- •Eine Förderung kann nicht für Maßnahmen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Vorrangstandorten für Industrie und Gewerbe in Orten oder Ortsteilen mit weniger als 20.000 Einwohnern gewährt werden.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 50.000 € – 10.000.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich
- €Förderbetrag: 50.000 € – 10.000.000 €