VeröffentlichtDarlehen

IBB Energetische Gebäudesanierung

Investitionsbank Berlin (IBB)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Die IBB unterstützt die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit zinsvergünstigten Darlehen.

Programmdetails

Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Dabei werden die bereits zinsverbilligten Darlehen der KfW Bankengruppe von der IBB mit einer weiteren Zinsvergünstigung ausgestattet. Sie bekommen die Förderung für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, Kauf einer sanierten Wohnimmobilie, Sanierung eines Baudenkmals, Einzelmaßnahmen (wie Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Erneuerung der Fenster, Außentüren), Einbau von Heizungs- und Lüftungsanlagen, Einbau von digitalen Systemen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen und Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen (wie Gewerbeflächen) in Wohnfläche. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die IBB gewährt Ihnen auf den Kredit der KfW-Bankengruppe zusätzlich eine Zinsvergünstigung von bis zu 0,6 Prozent pro Jahr. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 150.000 pro Wohneinheit, wenn der KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird, und bis zu EUR 60.000 pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen. Sie erhalten einen Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent pro Wohneinheit.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren sowie Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung mit Investitionsort in Berlin.

Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre zurückliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bauantrag,Nachweis der banküblichen Sicherheiten

Auf einen Blick

Förderbetrag
60.000 € – 150.000 €
Förderquote
0.6 %
Förderart / Bereiche
Darlehen
Hinweise zur Frist
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen

Förderregion

Berlin

Antragsberechtigt

Kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter, Investoren, Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Berlin
  • iAntragsteller: unternehmen, verein, gemeinnuetzig, privatperson
  • Förderbetrag: 60.000 € – 150.000 €