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UPJ Pro Bono Rechtsberatung

UPJ (Netzwerk engagierter Unternehmen und gemeinnütziger Mittlerorganisationen)

Geprüft vor 44 Tagen

Die UPJ Pro Bono Rechtsberatung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die die finanziellen Mittel für eine rechtliche Beratung nicht aufbringen können.

Programmdetails

Die UPJ Pro Bono Rechtsberatung richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die die finanziellen Mittel für eine rechtliche Beratung nicht aufbringen können. Viele Rechtsanwält:innen engagieren sich in diesem deutschlandweiten Netzwerk und beraten Organisationen pro-bono zum Beispiel bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, einer Neugründung oder Umwandlung der Rechtsform, Satzungsänderungen oder Datenschutzfragen. Die Mandate sind zeitlich begrenzt. UPJ fungiert hier seit 2018 als Clearingstelle und prüft und vermittelt die Anfragen. UPJ erhebt pro Vermittlungsfall einen geringen Beitrag, sofern eine Fragestellung an eine Kanzlei vermittelt werden konnte. Dieser Beitrag soll die Ernsthaftigkeit der Fragestellung und der erforderlichen Mitwirkung verdeutlichen, damit die Rechtsberatung auch mit einem zeitnahen Ergebnis endet. Dieser Beitrag richtet sich einerseits nach der Anzahl der hauptamtlichen Mitarbeiter:innen einer NPO und andererseits nach der Komplexität Ihrer Fragestellung, die evtl. in mehrere Pro-bono-Mandate aufgeteilt werden muss.

Voraussetzungen

Die Rechtsberatung richtet sich an gemeinnützige Organisationen.

Nicht förderfähig

  • Rechtsfragen von Privatpersonen und kurzfristige Anfragen können nicht vermittelt werden.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
fortlaufend möglich

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Vereine

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig