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Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Aktualisiert vor 22 Tagen

Der Freistaat Sachsen fördert Angehörige der Heilberufe, einschließlich Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden, zur Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

Programmdetails

Die Förderung richtet sich an Angehörige der Heilberufe, einschließlich der Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden. Gefördert werden Personal- und Sachausgaben von Trägern, Vorhaben, Maßnahmen, Untersuchungen, Projekten und Studien. Bei Modellvorhaben kann in Ausnahmefällen Unterstützung bei Investitionen gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Förderbereich und kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private, freigemeinnützige und öffentliche Krankenhäuser, Landkreise, kreisfreie Städte, Vereine und Verbände der Hebammen sowie natürliche und juristische Personen.

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

Angehörige der Heilberufe, einschließlich Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: privatperson, verein, gemeinnuetzig