VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Aktualisiert vor 22 Tagen
Der Freistaat Sachsen fördert Angehörige der Heilberufe, einschließlich Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden, zur Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung.
Programmdetails
Die Förderung richtet sich an Angehörige der Heilberufe, einschließlich der Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden. Gefördert werden Personal- und Sachausgaben von Trägern, Vorhaben, Maßnahmen, Untersuchungen, Projekten und Studien. Bei Modellvorhaben kann in Ausnahmefällen Unterstützung bei Investitionen gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Förderbereich und kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private, freigemeinnützige und öffentliche Krankenhäuser, Landkreise, kreisfreie Städte, Vereine und Verbände der Hebammen sowie natürliche und juristische Personen.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
Angehörige der Heilberufe, einschließlich Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- iAntragsteller: privatperson, verein, gemeinnuetzig