VeröffentlichtZuschuss
Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR)
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei baulichen Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung von bestehendem Wohnraum durch Abbau von Barrieren.
Programmdetails
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei baulichen Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung von bestehendem Wohnraum durch Abbau von Barrieren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 12.000 je Wohnung für bauliche Maßnahmen, die der nachträglichen behindertengerechten Anpassung des Wohnraums durch Abbau von Barrieren dienen, und EUR 14.000 je Wohnung für den nachträglichen Einbau von Rampen und anderen höhenüberwindenden Hilfsmitteln sowie die Schaffung barrierefreier Zugänge. Reichen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden und mit den geforderten Berechtigungsnachweisen vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Vermieter und Mieter von Wohnungen, in denen schwerbehinderte Personen leben.
Die Wohnungen müssen von Haushalten bewohnt werden, zu denen schwerbehinderte Personen gehören, deren Grad der Behinderung mindestens 80 beträgt.
Erforderliche Unterlagen
- Berechtigungsnachweise,Antrag formgebunden
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.200 € – 14.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Förderregion
Brandenburg
Antragsberechtigt
Privatpersonen, Eigentümer, Vermieter, Mieter
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Brandenburg
- iAntragsteller: privatperson
- €Förderbetrag: 1.200 € – 14.000 €