VeröffentlichtZuschuss
Verfügungsfonds Aktives Neustadt & Aktive Silberhöhe
Stadt Halle/ AWO SPI GmbH
Der Verfügungsfonds umfasst Fördergelder für Projekte, die eine direkte Wirkung auf das Fördergebiet haben. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen und Vereine mit guten Ideen.
Programmdetails
Der Verfügungsfonds umfasst Fördergelder von Bund, Land und Stadt für Projekte, die eine direkte Wirkung auf das Fördergebiet und seine Akteur:innen haben. Mit Hilfe des Verfügungsfonds werden Mittel für vorhandenes und neues Engagement im Quartier zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind nicht nur aktive Vereine oder Institutionen, sondern auch Einzelpersonen mit guten Projekten, welche dem Leben und dem Miteinander im Quartier dienen. Aus dem Verfügungsfonds sollen kleinere, in sich abgeschlossene Maßnahmen kurzfristig finanziert werden, die den Zielen des städtischen Handlungskonzeptes „Soziale Stadt“ entsprechen. Die Zuwendung wird grundsätzlich als Anteilfinanzierung bis zu einer Höhe von max. 85 %, ausnahmsweise als Vollfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die maximale Zuwendung beträgt 5.000 € (brutto) pro Maßnahme und Jahr, kann aber unter besonderen Gründen auf max. 7.500 € (brutto) erhöht werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle natürlichen oder juristischen Personen mit Projekten, die dem Leben und dem Miteinander im Quartier dienen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 7.500 €
- Förderquote
- 85 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung fortlaufend möglich
Förderregion
Halle
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Vereine, Institutionen