VeröffentlichtZuschuss
Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Aktualisiert vor 22 Tagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Programmdetails
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie beim Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Qualitätserzeugnisse. Die Förderung erhalten Sie vor allem für Veranstaltung von oder Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Märkten und Produktpräsentationen, Werbemaßnahmen und Verbraucherinformationen, Beratungsleistungen und Studien, Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen, zusätzliche projektbezogene Personalausgaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme und kann 50 Prozent bis 90 Prozent der förderfähigen Aufwendungen betragen. In einem Förderzeitraum von 2 Jahren können Sie jedoch maximal EUR 40.000 bis EUR 80.000 erhalten. Ihren Antrag stellen Sie spätestens 2 Monate vor dem geplanten Projektbeginn bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Absatzgemeinschaften, Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, Vereine, Verbände, Unternehmen sowie wissenschaftliche Einrichtungen.
Projekte müssen gemeinschaftlich sein und eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage haben.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 40.000 € – 80.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen spätestens 2 Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
Förderregion
Hamburg
Antragsberechtigt
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hamburg
- iAntragsteller: unternehmen, verein
- €Förderbetrag: 40.000 € – 80.000 €