VeröffentlichtDarlehen
ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Der ERP-Förderkredit unterstützt KMU bei Investitionen und Betriebsmitteln.
Programmdetails
Die KfW-Bankengruppe unterstützt gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Finanzierung von Nachfolge und Vorhaben im In- und Ausland. Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen: Anschaffungen (Investitionen), Anlagen und Maschinen, Grundstücke und Gebäude, Baukosten, Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente), Software, laufende Kosten (Betriebsmittel), liquide Mittel, Personalkosten, Mieten, Marketingkosten, Beratungskosten, Material- und Warenlager, Unternehmensnachfolge und -beteiligung. Für Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) ist eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent möglich. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25 Millionen EUR pro Vorhaben für Investitionen, Übernahmen und Beteiligungen und maximal 7,5 Millionen EUR für Betriebsmittel und Warenlager.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer und Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Ihr Unternehmen muss seit mindestens 2 Jahren am Markt aktiv sein und die EU-KMU-Definition erfüllen.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen
- •Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
- •Treuhandkonstruktionen
- •stille Beteiligungen
- •Vermögensübertragungen
- •Finanzierungen von Wohngebäuden sowie Finanzinvestitionen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 25.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Existenzgründer/in, Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: gruendung, unternehmen
- €Förderbetrag: bis 25.000.000 €