VeröffentlichtZuschuss

PlugIn Förderung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Das Förderprogramm PlugIn unterstützt Livemusikspielstätten bei der Verbesserung ihrer technischen Ausstattung.

Programmdetails

Mit dem Programm PlugIn unterstützt die Initiative Musik Betreiberinnen und Betreiber von Musikspielstätten in Deutschland bei der strukturellen Weiterentwicklung ihrer Arbeit. Gefördert werden Anschaffungen von neuen oder gebrauchten Technikgeräten sowie Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen. Als auftrittsrelevant gelten sämtliche technische Elemente, die während einer Livemusikveranstaltung auf der Bühne oder in Bühnennähe zum Einsatz kommen oder deren Einsatz für die Durchführung einer Livemusikveranstaltung unerlässlich ist. Reparaturmaßnahmen sind auch erstmals durch das Programm förderfähig.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist ein Clubbetrieb mit regelmäßigem Livemusikprogramm, einem Standort in Deutschland und einem Betrieb seit mindestens 12 Monaten.

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Antragsformular,Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis der Antragsberechtigung (zum Beispiel Gewerbeanmeldung, Clubprofil),Angebote für geplante Investitionen

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Förderanträge können nur in den ausgeschriebenen Zeiträumen eingereicht werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Betreiberinnen und Betreiber von Livemusikspielstätten

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
PlugIn Förderung – Förderprogramm | FörderBase