VeröffentlichtZuschuss
PlugIn Förderung
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Das Förderprogramm PlugIn unterstützt Livemusikspielstätten bei der Verbesserung ihrer technischen Ausstattung.
Programmdetails
Mit dem Programm PlugIn unterstützt die Initiative Musik Betreiberinnen und Betreiber von Musikspielstätten in Deutschland bei der strukturellen Weiterentwicklung ihrer Arbeit. Gefördert werden Anschaffungen von neuen oder gebrauchten Technikgeräten sowie Einrichtungen von auftrittsrelevanten Elementen. Als auftrittsrelevant gelten sämtliche technische Elemente, die während einer Livemusikveranstaltung auf der Bühne oder in Bühnennähe zum Einsatz kommen oder deren Einsatz für die Durchführung einer Livemusikveranstaltung unerlässlich ist. Reparaturmaßnahmen sind auch erstmals durch das Programm förderfähig.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist ein Clubbetrieb mit regelmäßigem Livemusikprogramm, einem Standort in Deutschland und einem Betrieb seit mindestens 12 Monaten.
Erforderliche Unterlagen
- Online-Antragsformular,Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis der Antragsberechtigung (zum Beispiel Gewerbeanmeldung, Clubprofil),Angebote für geplante Investitionen
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Förderanträge können nur in den ausgeschriebenen Zeiträumen eingereicht werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Betreiberinnen und Betreiber von Livemusikspielstätten
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit