VeröffentlichtZuschuss

Landes-Technologieförderung

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Die Förderung unterstützt die Durchführung von Veranstaltungen zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft.

Programmdetails

Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Sie erhalten die Förderung für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen in Sachsen mit dem Ziel der Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft sowie Veranstaltungen in Sachsen, die den sächsischen Unternehmen den Zugang zu nationalen und internationalen Kapitalgebern erleichtern und nationale und internationale Kapitalgeber auf den Freistaat Sachsen aufmerksam machen. Als Veranstaltungsformate kommen Workshops, Kooperationsforen, internationale Fachkongresse, mehrtägige Fachsymposien und andere geeignete Veranstaltungen in Frage. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 60.000 pro Veranstaltung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Industrieforschungseinrichtungen, Verbände oder sonstige Organisationen der Wirtschaft.

Die Veranstaltungen müssen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 60.000 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: unternehmen, verein
  • Förderbetrag: bis 60.000 €
Landes-Technologieförderung – Förderprogramm | FörderBase