VeröffentlichtZuschuss
Landes-Technologieförderung
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Aktualisiert vor 22 Tagen
Die Förderung unterstützt die Durchführung von Veranstaltungen zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft.
Programmdetails
Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Sie erhalten die Förderung für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen in Sachsen mit dem Ziel der Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft sowie Veranstaltungen in Sachsen, die den sächsischen Unternehmen den Zugang zu nationalen und internationalen Kapitalgebern erleichtern und nationale und internationale Kapitalgeber auf den Freistaat Sachsen aufmerksam machen. Als Veranstaltungsformate kommen Workshops, Kooperationsforen, internationale Fachkongresse, mehrtägige Fachsymposien und andere geeignete Veranstaltungen in Frage. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 60.000 pro Veranstaltung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Industrieforschungseinrichtungen, Verbände oder sonstige Organisationen der Wirtschaft.
Die Veranstaltungen müssen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 60.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- iAntragsteller: unternehmen, verein
- €Förderbetrag: bis 60.000 €