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Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz (MWAEK)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Brandenburg fördert die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung von ehemaligen Langzeitarbeitslosen in Sozialbetrieben.

Programmdetails

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Betreuung und Anleitung von in Sozialbetrieben beschäftigten ehemaligen Langzeitarbeitslosen mit Produktivitätseinschränkungen und/oder Vermittlungshemmnissen. Sozialbetriebe erhalten die Förderung für Personalausgaben für die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung der teilnehmenden Langzeitarbeitslosen. Die Förderung beträgt pro Vollzeitäquivalent monatlich bis zu EUR 4.726 für bis zu 36 Monate und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb in Brandenburg betreiben.

Der Sozialbetrieb muss bereits gegründet sein und die Teilnehmenden müssen ihren 1.

Wohnsitz in Brandenburg haben.

Erforderliche Unterlagen

  • tragfähiger Businessplan,Integrationskonzept

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 4.726 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Brandenburg

Antragsberechtigt

Sozialbetriebe in Brandenburg

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Brandenburg
  • iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig, unternehmen
  • Förderbetrag: bis 4.726 €