VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Projekten zur Stärkung des jüdischen Lebens
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt fördert Projekte zur Stärkung des jüdischen Lebens und zur Bekämpfung von Antisemitismus durch Zuschüsse für innovative Vorhaben im Rahmen des Landesprogramms.
Programmdetails
Das Land unterstützt Projekte, die das Landesprogramm für jüdisches Leben und Antisemitismusbekämpfung umsetzen, insbesondere innovative Vorhaben, die geeignet sind, das zeitgenössische jüdische Leben zu stärken, seine Vielfalt anzuerkennen, die Resilienz zu verbessern und die Weiterentwicklung zu ermöglichen. Förderquote: bis zu 90 % für natürliche Personen und private Einrichtungen; bis zu 80 % für öffentlich-rechtliche Körperschaften. Antragsteller müssen die IHRA-Antisemitismusdefinition anerkennen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen die IHRA-Antisemitismusdefinition anerkennen.
Förderfähig sind natürliche Personen sowie öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Körperschaften, ausgenommen Landesbehörden und Landesbetriebe.
Nicht förderfähig
- •Landesbehörden und Landesbetriebe sind von der Förderung ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge können jederzeit eingereicht werden
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Natürliche Personen, öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Körperschaften (außer Landesbehörden und Landesbetrieben)
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: oeffentlich, privatperson, unternehmen