VeröffentlichtZuschuss
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderprogramm zur Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme.
Programmdetails
Das Förderprogramm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) unterstützt Kommunen, Verbände, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen bei der Durchführung von Energieberatungen. Ziel ist die Verbesserung der Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien.
Voraussetzungen
Förderberechtigte sind Kommunen, Verbände, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, unternehmen, verband, verein