VeröffentlichtZuschuss

Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Förderprogramm zur Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme.

Programmdetails

Das Förderprogramm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) unterstützt Kommunen, Verbände, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen bei der Durchführung von Energieberatungen. Ziel ist die Verbesserung der Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien.

Voraussetzungen

Förderberechtigte sind Kommunen, Verbände, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: kommune, oeffentlich, unternehmen, verband, verein