Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis im Kontext der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz für kleine und mittlere Unternehmen
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Förderung des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung.
Programmdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Anbieter des Wissenstransfers und der Informationsmaßnahmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU als Demonstrationsbetriebe mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen, notwendige Qualifikation, Maßnahme wird noch nicht in der Praxis angeboten, wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Informationsmaßnahmen und des Wissenstransfers.
Nicht förderfähig
- •Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU
- •Unternehmen
- •über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
- •Unternehmen
- •die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Antragsberechtigt
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: forschung, unternehmen