VeröffentlichtZuschuss

Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis im Kontext der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz für kleine und mittlere Unternehmen

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Förderung des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei dem Transfer von Forschungsergebnissen zum Tierschutz in die landwirtschaftliche Praxis. Sie erhalten einen Zuschuss für Projekte zu folgenden fachlichen Aspekten: tierschutzrelevante Schwachstellen im Zusammenhang mit der Vermeidung nichtkurativer Eingriffe, Schwachstellen in der Tierhaltung, die zum vermehrten Auftreten von Krankheiten führen können, die den Einsatz von Antibiotika nötig machen, Schwachstellen hinsichtlich der Stalltechnik (in Bezug auf den Tierschutz), der Umweltwirkung und der Hygiene. Bei Wissenstransfer- und Demonstrationsprojekten sollten Sie auch einbeziehen: die Analyse des Wissenstransfers an sich, die ökonomische Bewertung der auf Praxisebene konkret umgesetzten Maßnahmen sowie die Bewertung der Zielerreichung. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für höchstens 3 Jahre. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einzelfall ab. Berücksichtigt werden dabei der Subsidiaritätsgrundsatz und das wirtschaftliche Eigeninteresse. Sie können den Zuschuss mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren, sofern Sie dabei die beihilferechtlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten. Ihren Antrag richten Sie an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Anbieter des Wissenstransfers und der Informationsmaßnahmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU als Demonstrationsbetriebe mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen, notwendige Qualifikation, Maßnahme wird noch nicht in der Praxis angeboten, wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Informationsmaßnahmen und des Wissenstransfers.

Nicht förderfähig

  • Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU
  • Unternehmen
  • über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
  • Unternehmen
  • die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: forschung, unternehmen