VeröffentlichtBauten und Denkmalschutz, Sport und Bewegung

Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ

Landessportbund Sachsen-Anhalt

Programmdetails

Kraftvoll für den Klimaschutz: Unter diesem Motto hat das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt den Startschuss für das neue Förderprogramnn "Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ" gegeben. Antragsberechtigt sind unter anderem Sportvereine, die die Energieeffizienz ihrer Sportstätte verbessern wollen. Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. unterstützt und berät die Vereine bei der Beantragung von Fördermitteln über das Programm. Gefördert werden investive Maßnahmen, wie beispielsweise die Installation einer Photovoltaikanlage oder der Einbau einer Wärmepumpe.

👥Zielgruppen/Bedingungen

Wer wird gefördert?

    Zu den berechtigten Antragstellern zählen beispielsweise:

  • Sportvereine , die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind
  • Landkreise, Gemeinden, Städte und Kreisfreie Städte

Was wird gefördert?

    Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen beispielsweise:

  • Installation einer Wärmepumpe
  • Errichtung einer Photovoltaikanlage
  • Umrüstung auf LED Beleuchtung
  • Wichtige Hinweise:

  • Zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mind. 50.000 Euro betragen und unter 1 Million Euro liegen
  • Förderung von Wohngebäuden ist ausgeschlossen
  • Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
  • Kumulierung mit weiteren Fördermitteln für die gleichen zuwendungsfähigen Ausgaben ist ausgeschlossen
  • Anträge können ab sofort bis zum 30.06.2027 eingereicht werden

📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Anträge können direkt online über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden.

Weitere Informationen

  • Link zum Programm

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 1.000.000 €
Förderart / Bereiche
Bauten und DenkmalschutzSport und Bewegung
Hinweise zur Frist
30. Juni 2027

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Sportvereine , die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind; Landkreise, Gemeinden, Städte und Kreisfreie Städte

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: kommune, verein
  • Förderbetrag: 50.000 € – 1.000.000 €