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Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Sachsen unterstützt Vorhaben zur Einsparung von Energie und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) bei Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung, Modul 2: Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen, Modul 3: Maßnahmen zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene (derzeit noch nicht in Kraft), Modul 4: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung (JTF). Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise 50 bis 80 Prozent (bei Modul 1 Forschung 100 Prozent) der förderfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Zweckverbände, Unternehmen, Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen, Privatpersonen.

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: kommune, privatperson, unternehmen