VeröffentlichtZuschuss
Naturschutzgroßprojekte (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz)
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Förderung von Vorhaben zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert Vorhaben zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Naturschutzgroßprojekte). Die Auswahl zuwendungsfähiger Naturschutzgroßprojekte erfolgt anhand der Kriterien Repräsentanz, Naturnähe, Großflächigkeit, Gefährdung und Beispielhaftigkeit. Eine Förderung können Sie für die folgenden Maßnahmen bekommen: Pflege- und Entwicklungsplanung, Moderation, Ankauf und Tausch von Flächen, Pacht von Flächen, Ausgleichszahlungen, Detail-/Ausführungsplanungen/Gutachten, Maßnahmen des Biotopmanagements, projektbegleitende Informationsmaßnahmen, Evaluierungen sowie Personal- und Sachausgaben. Sie können einen Zuschuss erhalten für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren für die Planung und bis zu 10 Jahren für die Umsetzung. Die Höhe des Zuschusses beträgt durch Bundesmittel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der restliche Finanzierungsanteil ist von Ihnen als Zuwendungsempfänger und vom jeweiligen Land aufzubringen. In der Regel müssen Sie sich mit einem 10-prozentigen Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung beteiligen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Vor der Antragstellung reichen Sie Projektskizzen beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein. Die zuständigen Stellen im Land und beteiligte Gebietskörperschaften müssen Sie frühzeitig informieren. Nach positiver Beurteilung richten Sie Ihren Antrag über das zuständige Landesministerium an das BfN.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz in Deutschland.
Nicht antragsberechtigt sind die Länder, für Berlin, Bremen und Hamburg sind einzelfallbezogene Sonderregelungen möglich.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind die Erarbeitung von Anträgen
- •regelmäßig wiederkehrende Dauer- bzw. Pflegemaßnahmen
- •wissenschaftliche Begleituntersuchungen
- •Folgekosten und Kofinanzierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 75 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Verband/Vereinigung, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung