VeröffentlichtZuschuss
Verbesserung der anwendungsorientierten FuE-Kapazitäten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Zuschüssen für Investitionen in apparativ-technische Infrastrukturen.
Programmdetails
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Hochschule und außeruniversitäre Forschungseinrichtung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen in Ihre apparativ-technische Infrastrukturausstattung, vor allem in Laboreinrichtungen, Spezialgeräte und Forschungsinstrumente, sowie in zugehörige bauliche Anpassungsmaßnahmen und Gebäude- und Kommunikationstechnik. Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben zum Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur sowie Vorhaben zur Einführung moderner Medizintechnologie. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens schriftlich an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 75 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Mecklenburg-Vorpommern