VeröffentlichtZuschuss

Verbesserung der anwendungsorientierten FuE-Kapazitäten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Zuschüssen für Investitionen in apparativ-technische Infrastrukturen.

Programmdetails

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Hochschule und außeruniversitäre Forschungseinrichtung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen in Ihre apparativ-technische Infrastrukturausstattung, vor allem in Laboreinrichtungen, Spezialgeräte und Forschungsinstrumente, sowie in zugehörige bauliche Anpassungsmaßnahmen und Gebäude- und Kommunikationstechnik. Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben zum Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur sowie Vorhaben zur Einführung moderner Medizintechnologie. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens schriftlich an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Förderregion

Mecklenburg-Vorpommern

Antragsberechtigt

Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Mecklenburg-Vorpommern